BundesschülervertretungLandes- und Bundesschülervertretung haben insbesondere das Recht die Schulbehörden in grundsätzlichen Fragen des Unterrichts und der Erziehung zu beraten Stellungnahmen zu Gesetzes- und Verordnun
Eintrag vom: 06.06.2009 - Besucher Detailseite: 672